Eine Zugriffslizenz wird pro Person mit mindestens einem mit PeopleSync verbundenen Endgerät, einer Anwendung oder einem anderen CardDAV- oder LDAP-Client benötigt. Dabei besteht kein lizenztechnischer Unterschied für die benötigte Anzahl an Lizenzen zwischen Kauflizenzen und Mietlizenzen.
Die Zugriffslizenzen und Mietlizenzen können flexibel als Benutzerlizenzen oder Gerätelizenzen eingesetzt werden. Beispiel: Wenn Ihre Edition mit 100 Zugriffslizenzen geliefert wird, können Sie diese zum Beispiel als 100 Benutzerlizenzen ODER als 90 Benutzerlizenzen plus 10 Gerätelizenzen ODER als 100 Gerätelizenzen einsetzen.
Ein Benutzer mit mehreren Geräten benötigt nur eine Lizenz. Beispiel: Ein Anwender mit einem Bürotelefon, einem iPhone und einem iPad benötigt nur eine PeopleSync Benutzerlizenz. Ein Mitarbeiter mit einem BlackBerry und einem Mailclient mit CardDAV-Schnittstelle benötigt ebenso nur eine Lizenz.
Wenn mehrere Benutzer ein gemeinsames Benutzerkonto zur Authentifizierung am Active Directory nutzen, wird dennoch für jede Person eine eigene Benutzerlizenz benötigt. Beispiel: 100 Personen nutzen den selben Benutzernamen und dasselbe Kennwort auf ihren Endgeräten. Sie benötigen 100 Benutzerlizenzen für PeopleSync.
Mehrere Benutzer, die auf einem System mit dedizierten Benutzerumgebungen arbeiten, benötigen eine PeopleSync Benutzerlizenz pro Person. Ein gutes Beispiel ist ein Szenario mit Server-Based-Computing: 100 Benutzer auf mehreren Terminal Servern mit CardDAV-integrierten Mailclients benötigen 100 PeopleSync Benutzerlizenzen.
Gemeinsam genutzte Geräte, wie zum Beispiel ein Bürotelefon in einem Besprechungsraum, benötigen eine eigene PeopleSync Zugriffslizenz, wenn sie über CardDAV oder LDAP an PeopleSync angebunden werden. Dies ist ein typisches Beispiel für die Nutzung der Zugriffslizenzen als Device-CALs.
Da PeopleSync in Paketen zu 50, 100, 250... Benutzern vertrieben wird, wählen Sie bitte jeweils die nächstgrößere Lizenz aus.