AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

im Rahmen von Verträgen, die zwischen

Ihnen (entweder als natürliche oder juristische Person) - im Folgenden „Kunde“ genannt - und der messageconcept GmbH Gesellschaft für IT-Marketing, Grosse Witschgasse 17, 50676 Köln - im Folgenden „Anbieter“ genannt, geschlossen werden.

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Der Anbieter entwickelt und vermarktet Software und erbringt Dienstleistungen in den Bereichen IT, Marketing und Vertrieb

Der Anbieter schließt mit dem Kunden einen Vertrag über den Kauf ein oder mehrerer Softwareprodukte oder über einen Wartungsvertrag oder über sonstige Waren oder Dienstleistungen.

Der Gegenstand des Vertrages ist im Angebot des Anbieters konkret bezeichnet.

Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er als Unternehmer handelt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Lizenz

Falls der Kunde bei dem Anbieter ein vom Anbieter hergestelltes Softwareprodukt erworben hat, gewährt der Anbieter dem Kunden das zeitlich nicht befristete und nicht ausschließliche Recht, das gegen Lizenzgebühren erworbene Softwareprodukt so zu benutzen, wie Lizenzen gemäß Lizenzmodell erworben werden.

Die Lizenzmodelle des Anbieters sehen eine Lizenzierung nach Anzahl der Server oder nach Anzahl der Benutzer oder nach Anzahl der Postfächer oder weiteren Kriterien vor. Die Details ergeben sich aus dem vom Kunden ausgewählten Lizenzmodell.

Das Kopieren und Archivieren des Softwareprodukts zum Zwecke der eigenen Datensicherung ist gestattet. Die Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte an dem Softwareprodukt sowie den Updates, der Dokumentationen etc. verbleiben beim Anbieter.

Das Programm oder Teile davon dürfen mit Ausnahme der Vorschrift im folgenden Absatz 4 nicht kostenpflichtig oder kostenfrei weitergegeben, lizenziert, vermietet, verändert, übersetzt, angepasst oder veröffentlicht werden. Das Softwareprodukt darf weder im Gesamten noch in Teilen disassembliert, dekompiliert oder auf andere Weise in allgemein lesbarer Form zurückgewandelt werden. §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.

Handelt der Kunde als Distributor, Reseller, Händler oder sonstiger Dienstleister, der das Softwareprodukt an Endkunden vertreibt, so hat der Kunde dies im Rahmen des Bestellvorgangs ausdrücklich anzugeben und den Endkunden als End-Lizenznehmer zu benennen. Unter dieser Voraussetzung ist der Kunde berechtigt, das erworbene Softwareprodukt entsprechend dem gewählten Lizenzmodell vollständig und auf Dauer an den benannten Endkunden weiterzugeben. Das setzt voraus, dass der Kunde alle Kopien der Software auf seiner Hardware einschließlich externer Datenträger irreversibel löscht und sich der Empfänger / Endkunde mit diesen allgemeinen Lizenzbestimmungen einverstanden erklärt.

 

3. Wartung

Falls der Kunde mit dem Anbieter einen Wartungsvertrag abschließt, ergeben sich die für die Wartung zu entrichtenden Gebühren aus dem Lizenzmodell. Der Wartungsvertrag beinhaltet Updates und Support-Dienstleistungen.

Falls Updates des Softwareprodukts während der Vertragslaufzeit des Wartungsvertrags realisiert werden, liefert der Anbieter diese kostenfrei an den Kunden. Der Anbieter ist zu einer Realisierung von Updates jedoch nicht verpflichtet.

Der Anbieter erbringt die Supportleistungen primär durch E-Mail Services. Dem Kunden werden dazu entsprechende Kontaktdaten nach Abschluss des Wartungsvertrages zur Verfügung gestellt. Supportleistungen sind für aktive Wartungsvertragskunden kostenfrei.

 

4. Sonstige Dienstleistungen, Beratung

Sonstige Dienstleistungen des Kunden sind vom Kunden gesondert zu vergüten und umfassen insbesondere:

- Veränderungen an Softwareprodukten, die nicht Gegenstand der Wartungsleistungen gemäß Ziffer 3) sind, insbesondere Anpassung an neue Produkte und Services sowie an geänderte Betriebsabläufe des Kunden;

- Anpassung der Software an eine geänderte Hardware und/oder Software-Umgebung des Auftraggebers, einschließlich neuer Programmversionen (zB neue Releases, Updates/Upgrades) von im System verwendeter Drittsoftware;

- Beseitigung von Fehlfunktionen, die aufgrund unsachgemäßer Bedienung der Software durch den Kunden, durch höhere Gewalt, Eingriffe Dritter oder durch sonstige nicht vom Anbieter verursachten Einwirkungen entstanden sind;

- Sonstige Anpassungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Software nach Anforderung des Kunden;

- allgemeine Beratungsleistungen nach Stundenaufwand.

 

5. Preise und Vergütung

Alle vom Anbieter angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Höhe der jeweiligen Vergütung ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters. Eventuell anfallende Versandkosten werden vom Anbieter im Angebot ausdrücklich angegeben und sind vom Kunden zu tragen.

Die Vergütung ist zur Zahlung an den Anbieter innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung gegenüber dem Anbieter in Verzug und bleibt eine Mahnung des Anbieters erfolglos, so hat der Kunde die offene Forderung mit einem Zinssatz von 10% über dem Basiszinssatz ab Verzugseintritt zu verzinsen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

6. Laufzeit des Vertrages

Der Anbieter kann den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstößt. Im Fall der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, jedes erworbene Softwareprodukt einschließlich aller Kopien zu vernichten. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der Software vom Server und allen Computern und Terminals, auf denen die Software installiert wurde, zu entfernen.

Für den Fall, dass der Kunde auch einen Wartungsvertrag mit dem Lizenzgeber abschließt, läuft dieser Wartungsvertrag zunächst für ein Jahr ab dem Tag des Kaufs der Software. Sofern der Wartungsvertrag nicht sechs Wochen vor Ende dieser Laufzeit vom Kunden oder Anbieter gekündigt wird, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Laufzeit von Verträgen über sonstige Dienstleistungen des Anbieters richtet sich nach dem Angebot. Das gesetzliche Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

7. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist bei Erwerb von Produkten beträgt 12 Monate ab Erwerb des jeweiligen Produkts.

Der Anbieter gewährleistet nicht, dass bei ihm erworbene Softwareprodukte unabhängig von der vom Kunden eingesetzten Hardware und sonstigen Softwareumgebung fehlerfrei betrieben werden können. Der Kunde, der ein Lizenzmodell ohne Wartungsvertrag wählt, muss erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware dem Lizenzgeber schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

Im Übrigen haftet der Anbieter für Sachmängel gegenüber dem Kunden nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff BGB.

Eine Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich im Angebot zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.

 

8. Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden, die durch fehlende von ihm zugesicherte Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Er haftet jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag in Höhe des Kaufpreises für die jeweils erworbene Lizenz. Der Anbieter haftet bei Fahrlässigkeit nicht für mittelbare und Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn und Produktionsausfall).

Der Anbieter haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass der Anbieter deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.

Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat.

 

9. Hinweise zur Datenverarbeitung

Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei die anwendbaren Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

 

10. Schlussbestimmungen

Auf alle Abreden zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist der Sitz des Anbieters.

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Der Anbieter widerspricht der Anwendung ausdrücklich.

Die Originalversion dieses Vertragstextes ist in deutscher Sprache. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der englischsprachigen Vertragsfassung, hat die deutsche Version dieses Vertrages Vorrang.

 

Stand: 2010-09-01

 

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